Das Löschgruppenfahrzeug 16/12 ist ein insbesondere bei Berufs- und größeren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitetes Löschgruppenfahrzeug, das bis 2005 in der DIN 14530 Teil 11 genormt war. Sein Nachfolgermodell ist das LF 20/16 und HLF 20/16. Seine Beladung war auch für die überörtliche Unterstützung kleinerer Feuerwehren bei der Brandbekämpfung ausgelegt. Vielerorts, insbesondere bei den Berufsfeuerwehren, wurden für dieses Fahrzeug jedoch eigene Beladungskonzepte entwickelt, die es teilweise zu einem multifunktionalen Allroundgerät machten (u.a. Wasserwerfer, Seilwinde, Gefahrgutausrüstung, Druckzumischanlage, Hochdruckpumpe), das jedes andere Feuerwehrfahrzeug ersetzen kann. Anders als sein Vorgängermodell verfügt das LF 16/12 standardmäßig auch über eine umfangreiche Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe. Das LF 16/12 konnte mit Straßen- und Allradantrieb beschafft werden und hatte, abhängig vom Fassungsvermögen seines Löschwassertanks, eine zulässige Gesamtmasse von 12 oder 13,5 t.
LF 16/12
Florian Remseck 2/44
Organisation:
Feuerwehr Remseck
Beschreibung
Das Löschgruppenfahrzeug 16/12 ist ein insbesondere bei Berufs- und größeren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitetes Löschgruppenfahrzeug, das bis 2005 in der DIN 14530 Teil 11 genormt war. Sein Nachfolgermodell ist das LF 20/16 und HLF 20/16. Seine Beladung war auch für die überörtliche Unterstützung kleinerer Feuerwehren bei der Brandbekämpfung ausgelegt. Vielerorts, insbesondere bei den Berufsfeuerwehren, wurden für dieses Fahrzeug jedoch eigene Beladungskonzepte entwickelt, die es teilweise zu einem multifunktionalen Allroundgerät machten (u.a. Wasserwerfer, Seilwinde, Gefahrgutausrüstung, Druckzumischanlage, Hochdruckpumpe), das jedes andere Feuerwehrfahrzeug ersetzen kann. Anders als sein Vorgängermodell verfügt das LF 16/12 standardmäßig auch über eine umfangreiche Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe. Das LF 16/12 konnte mit Straßen- und Allradantrieb beschafft werden und hatte, abhängig vom Fassungsvermögen seines Löschwassertanks, eine zulässige Gesamtmasse von 12 oder 13,5 t.